Sichere Aktenvernichtungen

 
 
 
 
 
 

Sicherheit hat höchste Priorität!

Sicher. Vertrauensvoll. Zuverlässig. Professionell.

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Unser Versprechen an Sie!

Sicherheit, Vertrauen und professioneller Umgang mit Ihren Unterlagen.

Ihre vertraulichen oder geheim zu haltenden Daten sind bei uns genau richtig, denn wir vernichten nach BDSG. Die Vernichtung erfolgt mit einer Schredderanlage mit Pressballenkombination in einer Sicherheitsstufe 3, vertrauliches Schriftgut nach DIN 32575-1 und
Level P3-4 nach DIN 66399.
Durch vermischen und Verpressen des geschredderten Schriftguts wird die Sicherheit zusätzlich erhöht.
Jeder Prozess ist durchdacht und unterliegt strengsten Richtlinien, Ihre Sicherheit hat höchste Priorität.
Unsere Fahrzeuge können in Ihre Tiefgarage einfahren wenn diese mindestens 1,95m hoch ist, was zusätzliche Sicherheit und Anonymität bedeutet! Von der Abholung bis zum Recycling, sind maximal 2 Personen am Prozess beteiligt.
Die angelieferten oder abgeholten Daten, sind immer unter Beaufsichtigung und werden am Tag der Abholung (bzw. Anlieferung) vernichtet.

Geschredderte Dokumente

Sicherheitsstufe S3

Hohe Sicherheit bei unserer AktenvernichtungInfomationsdatenträgervernichtung, bei der Datenträger so zerstört ( geschreddert oder gemahlen ) werden, dass die Reproduktion der auf Ihnen zu findenden Informationen/Daten nur unter erheblichem Aufwand möglich ist. ( Sonderkonstruktionen, Hilfsmittel oder viel Zeit und Personen )
DIN 32757-1 : 1995-01
Sicherheitsstufe 3 ist für 95% der in Deutschland ansässigen Unternehmen und Betriebe geeignet, das Wiederherstellen ist unmöglich auch wenn die DIN eine Reproduktion in Betracht zieht. In unserer Aktenvernichtung werden Dokumente vermischt, die Schnipsel verwirbelt und anschließend verpresst.
Diese Ballen werden mit verschlossenen Containern zurück zu den Papierfabriken transportiert und umweltfreundlich recycelt.

Sicherheitsstufe S4

Hohe Sicherheit bei unserer AktenvernichtungInformationsträgervernichtung, bei der Informationsträger so vernichtet werden, dass die Reproduktion der auf Ihnen wiederzugegebenen Informationen nur unter Verwendung gewerblichunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen möglich ist.
Sicherheitsstufe 4 ist geeignet für geheimzuhaltendes Schriftgut.
DIN 32757-1 : 1995-01
 
Die Vernichtung der Daten erfolgt entsprechend ihrer Sensibilität nach 5 Sicherheitsstufen (S 1 bis S 5). Sehr sensible Daten (wie Gesundheits-, Strafverfolgungs-, Steuer-, Sozial- und psychologische Daten sowie Daten zu religiösen oder politischen Anschauungen, Arbeitsrechtsverhältnissen, Unterbringungen in Anstalten, Adoptionen, Betreuungen, Wahlausschlüssen und Passversagungsgründen) sollten bei der Datenträgervernichtung wenigstens nach der Sicherheitsstufe S 3 für vertrauliches Schriftgut gem. DIN 32757 behandelt werden.
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